Volle Finanzierung vorgegebener Personalausstattung im Psych-Entgeltsystem verbindlich regeln

16. Juni 2016

Pressemitteilung der Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD)

Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) fordern für die Behandlung psychisch kranker Menschen die verlässliche Refinanzierung der entsprechenden Personalschlüssel im Rahmen der Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems. Mit Blick auf die Anhörung im Bundestag am morgigen Freitag zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) begrüßen die CKiD einerseits die guten Ansätze des Gesetzgebers für individuell vor Ort verhandelbare Budgets, die auch regionale Besonderheiten berücksichtigen. Nach Ansicht der CKiD müssten nun aber zeitnah konkrete Details zur Finanzierung der vorgegebenen Personalausstattung folgen. Im Rahmen der Reform dürften Mindestvorgaben für die Personalausstattung nicht zu Maximalvorgaben für die Kliniken werden.
„Um die Situation vor allem schwer psychisch Kranker zu verbessern, brauchen die Kliniken eine umsichtige Versorgungsplanung und genügend Ressourcen. Mindestvorgaben für die Personalausstattung sollen die Behandlungsqualität sichern. Sie dürfen jedoch nicht als Obergrenzen instrumentalisiert werden“, so der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch. „Anderenfalls kommt es leicht zum viel zitierten Drehtüreffekt durch Wiedereinweisungen, der häufig auf verkürzte Liegezeiten zurückzuführen ist.“
Der stellvertretende Vorsitzende des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands (KKVD), Ingo Morell, warnte vor der Gefahr einer nicht ausreichenden Finanzierung: „Die steigende Zahl psychisch erkrankter Menschen in Deutschland darf nicht dazu führen, dass unsere Einrichtungen diese nicht mehr individuell behandeln können. Die Finanzierung des dazu erforderlichen Pflege- und Ärztepersonals regelt die Reform nicht.“ Morell forderte auch, für effizientere Strukturen den Dokumentationsaufwand zu reduzieren. Dieser binde in der Klinikpraxis wertvolle Personalressourcen, die der Patientenbehandlung entzogen würden.
Die CKiD fordern eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Auf-wands. Diesbezüglich bleibe der Referentenentwurf mit der Vorgabe einer detaillierten Erfassung von Therapie- und Zeiteinheiten sowie zusätzlichen Anforderungen zur Dokumentation und zur statistischen Datenübermittlung weit hinter den entsprechenden Ankündigungen zurück. Die CKiD befürchten, dass unnötigen zeit- und geldaufwendigen Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Tür und Tor geöffnet werden, statt mehr Transparenz einziehen zu lassen. Auch sei es Realität, dass verbindliche Nachweispflichten und Rückzahlungsverpflichtungen ohne eine entsprechende, gesetzlich definierte Finanzierungsregelung nicht zu mehr Gesprächs- und Behandlungszeit für Patienten führten, sondern die Gefahr bestünde, dass dadurch langfristig die Orientierung an einem mittelmäßigen Versorgungsniveau festgeschrieben würde.

Anlage: Stellungnahme CKiD

 

Unter dem Label Christliche Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) vertreten der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) rund 640 Krankenhäuser und Kliniken. Jedes dritte deutsche Krankenhaus wird in konfessioneller Trägerschaft geführt. Rund 270.000 Beschäftigte versorgen im Jahr über sechs Millionen Patienten. Mit rund 32.000 Ausbildungsplätzen leisten die christlichen Krankenhäuser einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Ausbildung in den Pflegeberufen.

Christliche Krankenhäuser in Deutschland
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