Neue Besucher*innen-Information: Änderung des Infektionsschutzgesetzes

25. November 2021

Hehn. Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige unserer Bewohnerinnen und Bewohner, am 24. November 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (IFGS) in Kraft getreten. Die Vorschriften verschärfen nochmals die Zutrittsmöglichkeiten in Seniorenhilfeeinrichtungen.

Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie einen aktuellen Testnachweis mit sich führen.

Das bedeutet, wir dürfen Besucher*innen nur noch in unsere Einrichtung lassen, wenn sie einen aktuellen Testnachweis (POC-Schnelltest mit Gültigkeit von 24 Stunden oder PCR-Test mit Gültigkeit von 48 Stunden) mit sich führen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind ausgeschlossen.

Wir bieten unseren Besucherinnen und Besuchern folgende Testzeiten an:

  • montags, mittwochs und donnerstags: 16.00 bis 18.00 Uhr
  • dienstags, freitags und samstags: 14.00 bis 16.00 Uhr


Nutzen Sie bitte beim Zutritt nur den Haupteingang.

Maskenpflicht

Ich darf Sie an dieser Stelle nochmals darum bitten, FFP2-Masken zu tragen. Ich hoffe auch diesmal auf Ihre Einsicht und auf Ihr verantwortungsvolles Handeln.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Aretz
Einrichtungsleiter
 



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