Aktuelle Testverordnung – Besucherinformation

15. April 2021

Hehn. Seit dem 8. April 2021 ist eine neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung in Kraft getreten. In § 7 werden die Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen beschrieben.

Nach Absatz 6 gilt: „Zur Umsetzung der Testanforderung für Besucherinnen und Besucher ist ihnen am Ort der Einrichtung ein Corona-Schnelltest anzubieten. Kann die Einrichtung eine Testmöglichkeit in der Einrichtung nicht ständig anbieten, so muss werktäglich mindestens ein Termin angeboten werden. Dabei sind mindestens drei Termine, montags bis freitagsnachmittags in einem Zeitkorridor von 16.00 – 19.00 Uhr, und ein Termin am Wochenende anzubieten. Die Termine müssen mindestens die Dauer von zwei Stunden haben […].“ 

Für Besucher*innen des Wohn- und Pflegezentrums Hehn gelten ab dem 19. April 2021 folgende veränderte Testzeiten:

Montag, Mittwoch, Freitag: 16.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Samstag: 13.00 – 15.00 Uhr

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Besucher die Einrichtung nur betreten dürfen, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen. 

Unsere Besucher*innen können die Tests bei uns oder jeder anderen zugelassenen Teststelle vornehmen.

Wir hoffen weiterhin auf Ihr Verständnis sowie die Einhaltung der neuen Zeiten und danken Ihnen für Ihre Unterstützung – zum Wohle und für die Gesundheit unserer Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen.

Mit freundlichen Grüßen


Josef Aretz
Einrichtungsleiter



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