Neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

29. Juni 2020

Hehn. Lockerung der Besuchsregelung zum 01.07.2020

Liebe Angehörige, 
sehr geehrte Betreuer,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat zum 01.07.2020 wesentliche Änderungen für Besuche für Bewohner in Pflegeeinrichtungen erlassen. 

Bewohner, die in Pflegeeinrichtungen leben, haben das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte. Allerdings sind diese Menschen durch den SARS-CoV-2-Ausbruch einem erhöhten Risiko für Gesundheit und Leben ausgesetzt. Dies erfordert besondere Maßnahmen, um den Eintrag des SARS-CoV-2-Virus in Pflegeeinrichtungen zu erschweren. Gleichzeitig sind die Bewohner aber auch vor dem Hintergrund der Epidemie vor sozialer Isolation zu bewahren, da damit ebenfalls erhebliche gesundheitliche Gefährdungen verbunden wären. 

Hierzu ergehen nun folgende Anordnungen, die zum 01.07.2020 Gültigkeit erhalten. 

I.    Bewohnerbesuche

1.    Diese müssen am Vormittag, Nachmittag, an Wochenenden und auch an Feiertagen möglich sein und dürfen keiner zeitlichen Begrenzung von unter einer Stunde je Besuch unterliegen. 

2.    Die Besuche sind auf je zwei Besuche pro Tag und Bewohner von max. zwei Personen, im Außenbereich vier Personen, beschränkt.

3.    Bei den Besuchern ist ein Kurzscreening (Erkältungssymptome, Kontakt mit Infizierten) und eine Temperaturmessung durchzuführen. 
Um dies zu gewährleisten, melden Sie sich bitte am Besuchstag im jeweiligen Wohnbereich, damit die Mitarbeiter das Kurzscreening und die Temperaturmessung vornehmen können.

4.    Die Besucher haben sich vor dem Besuchskontakt die Hände zu desinfizieren.

5.    Die Besucher haben einen grundsätzlichen Abstand von mind. 1,5 m zur besuchten Person einzuhalten. Sofern während des Besuches Bewohner und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung nutzen und vorher sowie nachher bei den Besuchern und den Bewohnern eine gründliche Händedesinfektion erfolgt, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen zulässig.

6.    Es ist ein Besucherregister zu führen, in dem der Name des Besuchers, das Datum und die Uhrzeit des Besuches sowie die besuchte Person erfasst werden. Das Besucherregister wird in den Wohnbereichen geführt. 

7.    Wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder Mitarbeitern eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, werden Besuche nur in abgetrennten Bereichen außerhalb der betroffenen Wohnbereiche oder im Außenbereich stattfinden. 

Bisher hatten wir weder bei den Bewohnern noch bei den Beschäftigten eine SARS-CoV-2-Infektion.

8.    Ab dem 01.07.2020 sind Besuche in den Bewohnerzimmern zugelassen. Eine Vertraulichkeit des Besuches ist zu gewährleisten. Während des Besuches tragen somit die Bewohner und Besucher, soweit es möglich ist, die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer. 

II. Zugangsrechte weiterer Personen 
Die Einrichtungen haben Seelsorgern, Dienstleistern für die medizinisch/pflegerische Versorgung und zur weiteren Grundversorgung (Friseure, Fußpflege) sowie ehrenamtlich Tätigen, die innerhalb der Einrichtung Teilhabe-Angebote durchführen, unter geeigneten Hygienevorgaben einen Zugang zu den Einrichtungen zu ermöglichen. 

III. Verlassen der Pflegeeinrichtung
Bewohner dürfen diese alleine oder mit Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten derselben Einrichtung verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der Corona-Schutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. 

IV. Schutzmaßnahmen in Bezug auf das Personal
Die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen müssen verbindlich vor jeder Schicht auf Symptomfreiheit bezogen auf eine SARS-CoV-2-Infektion und zu Kontakten zu an Covid-19-erkrankten Personen befragt werden.

V. Schließung der für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche
Kantinen und Cafeterien bleiben für Besucher weiterhin geschlossen. 

VI. Verbot öffentlicher Veranstaltungen
Sämtliche öffentliche Veranstaltungen innerhalb der Einrichtung sind weiterhin untersagt. 

Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer, auf der einen Seite begrüßen wir die weitere Lockerung der Besuchsmöglichkeiten in unseren Einrichtungen. Der Kontakt zu den Familien und Betreuern unserer Bewohner ist uns immer wichtig gewesen und Besuche wirken einer sozialen Isolation entgegen. Auf der anderen Seite habe ich auch Befürchtungen, dass durch die Lockerungen ein Ausbruch des Corona-Virus eintreten kann. Wir stehen im Spannungsfeld, das richtige Maß an Schutzvorkehrungen zu finden, das Besuche in den Einrichtungen zulässt, aber auch Gefährdungen der Bewohner soweit wie möglich reduziert. 

Achten Sie zum Wohle der Bewohner darauf, dass Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen und Sie beim Eintreten und Verlassen der Einrichtung gründlich Ihre Hände desinfizieren. Nun haben insbesondere die Besucher eine hohe Verantwortung. Wenn Sie Krankheitssymptome haben, sehen Sie bitte von Besuchen ab. 

Ich hoffe auf Ihre Einsicht und Ihr verantwortungsvolles Handeln.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Josef Aretz
Einrichtungsleiter



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