20. November 2016
Brüggen/Berlin. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig macht sich zum Jahrestag der Kinderrechtskonvention stark für die Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz.
„Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind die Gegenwart. Worauf warten wir also noch? Machen wir uns zusammen stark für Kinderrechte und geben ihnen dort ein Zuhause, wo sie hingehören: im Grundgesetz“, appellierte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, anlässlich des Jahrestages der Kinderrechtskonvention am 20. November.
Die Bundesfamilienministerin untermauerte ihre Forderung, die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben: „Die Rechte von Kindern müssen gestärkt werden. Deshalb brauchen wir die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die Kinderrechtskonvention gilt seit knapp 25 Jahren in Deutschland. Jetzt ist es an der Zeit, endlich den entscheidenden Schritt für die umfassende Stärkung von Kindern und Jugendlichen, von Familien und der Gesellschaft insgesamt zu tun.“
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